über den Europäischen Haftbefehl, habe ich mal folgende Beschreibung gelesen:
„Stellen Sie sich vor, Sie sitzen am Abend ahnungslos vor dem Fernseher,
als es an der Türe klingelt. Sie öffnen ebenso ahnungslos und sehen sich
Polizeibeamten gegenüber, die Ihnen einen Haftbefehl unter die Nase halten.
Sie glauben zunächst an einen Irrtum, oder denken an die Sendung
„Verstehen Sie Spaß“, werden dann aber belehrt, dass dies absolut kein
Irrtum und auch kein Spaß ist, sondern der Haftbefehl von einer Behörde
in Spanien, Frankreich oder sonst einem europäischen Land ausgefertigt
wurde, weil Sie etwas gesagt oder getan haben, was in diesem Land, unter
Strafandrohung steht. Deshalb seien Sie festzunehmen und an die Gerichts-
barkeit des betreffenden Landes zwecks Aburteilung zu überführen. Es erfolge
deshalb jetzt die Überführung in den „Untersuchungsknast“ des Landes, „das
ein Hühnchen mit Ihnen zu rupfen hat“. Außerdem sei zu prüfen inwieweit Ihr
Vermögen einzuziehen bzw. Ihrem Zugriff durch „Einfrieren“ zu entziehen ist.
Sie können das immer noch nicht glauben und wenden ein, dass die Tat oder
Aussage, derer Sie beschuldigt werden, im Inland geschah und hier nicht
strafbar ist, weshalb es sich bei dem Haftbefehl doch um einen Irrtum handeln
müsse. Daraufhin werden Sie belehrt, dass dem nicht so ist, sondern dass der
Umstand, dass die im Inland begangene Tat im Inland straffrei ist, in diesem
Fall keinen Rechtfertigungsgrund darstellt. Aber wie jetzt, ohne Geld und dazu
noch aus dem Ausland, an einen Rechtsanwalt kommen?“
Ich habe mal nachgeforscht, wie es um diesen Europäischen Haftbefehl
bestellt ist. Danach wurde das entsprechende Gesetz vom Bundesverfassungs-
gericht (BVG) bereits im Jahre 2005, in dem es in Kraft treten sollte, verworfen,
weil es verfassungswidrige Regelungen enthielt. Seit dem Jahre 2006 ist eine
verfassungskonforme Version in Kraft, die der Bekämpfung der Schwerstkrimi-
nalität dienen und langwierige Auslieferungsverfahren vermeiden soll. Dieser
Haftbefehl kann von dem ersuchenden Staat nur dann ausgefertigt werden,
wenn dieser von der strafbaren Tat irgendwie betroffen ist. Es gibt zudem auch
verschiedene Regelungen zum Schutze der Beschuldigten. Alles in allem kann
man gegen diesen Europäischen Haftbefehl an sich keine ernsthaften Einwände
erheben, wenn da nicht auch Straftatbestände wie „Rassismus“ und „Fremden-
feindlichkeit“ genannt würden.
Es ist durchaus einsehbar ist, dass Verbrechen wie Mord, Erpressung, Geld-
wäsche, Computerkriminalität, Menschenhandel, Terrorismus usw. in einem
Europa ohne Grenzen, europaweit grenzenlos verfolgt werden müssen. Was
aber ist unter „Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ zu verstehen?
Hier ist soviel erkennbar, dass „Rassismus“, „Fremdenfeindlichkeit“, „Diskrimi-
nierung“ und ähnliches, stark weltanschaulich gefärbt sind und sich fast beliebig
füllen lassen. An sich müssten solche Dinge mit entsprechend gravierenden
Vergehen und Verbrechen verbunden sein, die als solche schon für einen euro-
Päischen Haftbefehl ausreichen müssten.
Was bedenklich stimmt ist hier, dass man schon als „Rassist“ gelten kann,
wenn man eine bestimmte Religion oder Weltanschauung ablehnt. „Rassist“
und „Diskriminierer“ ist man danach bereits, wenn sich solche Ablehnungen
auf andere Menschen beziehen, und die entsprechenden Bezüge lassen sich
jederzeit konstruieren. Da langt dann unter Umständen schon die Behauptung
eines über eine Meinungsäußerung verärgerten Mitbürgers oder einer Gruppe,
die sich auf den Schlips getreten fühlt, aus, dass dem so gewesen sei. Das
Gegenteil muss dann der Beschuldigte beweisen.
Hier ist also nach wie vor Wachsamkeit geboten.
Die meisten Bürger wissen nicht, was sich hinter der „Europäischen Union“ und
hier insbesondere dem Lissabonner Vertrag alles verbirgt.
Eigentlich sollte die Europäische Union ein Bund souveräner Staaten sein. Was
jetzt angestrebt wird, ist ein Superstaat, der mehr und mehr die Befugnisse der
einzelnen Mitgliedsstaaten an sich zieht. Ziel ist, dass die Spitzen der Europäischen
Union festlegen was geschieht, wobei die hier beschlossenen Vorschriften und Ge-
setze den Gesetzen der einzelnen Mitgliedsstaaten übergeordnet sind. Die Gesetze
eines Mitgliedsstaates gelten nur dann, wenn die EU in dem betreffenden Bereich
nichts geregelt hat. Den Parlamenten der Mitgliedsstaaten werden die Beschlüsse
der EU lediglich noch zur Kenntnis gegeben. Nicht mehr die Volksvertretung bestimmt,
sondern europäische Gremien bestimmen über die Köpfe der Bürger hinweg.
Wer aufmerksam verfolgt, was in den Medien berichtet wird, stellt fest, dass eine
EU-Bürokratie schon jetzt, durch zum Teil unsinnig überzogene Vorschriften, mit
zum Teil unsinnig erscheinenden und äußerst aufwändigen Regelungen, das wirt-
schaftliche Leben lähmt. Zu denken ist hier an übertriebene Kennzeichnungs-
pflichten und damit verbundene Dokumentationen. Und wie es scheint hat der zum
„Bürokratiebremser“ und „Vorschriftenausmister“ berufene ehemalige bayerische
Ministerpräsident Edmund Stoiber, hier bislang nicht viel ausrichten können.
Das alles könnte man noch mit einem gewissen Schmunzeln und der bekannten
Redewendung „das ist halt so, da kann man nichts machen“, abtun, wenn sich
der Europarat nicht auch als christenfeindlich präsentieren würde. So wird hier
ein Feindbild „Fundamentalismus“ entwickelt, in der bibeltreue Christen und
Bomben werfende Islamisten in einen Topf geworfen werden und die biblische
Schöpfungslehre verurteilt wird. Gegner der Evolutionstheorie, die tatsächlich
in sich widersprüchlich und ideologisch überlagert ist, werden dabei in die Nähe
von Rechtsextremisten gerückt. Der Europarat setzt sich zudem für das
„Menschenrecht auf Abtreibung“ ein, was an sich ein Widerspruch in sich
ist, da es nicht sein kann, dass sich ungeborene Menschen in einem rechts-
freien Raum befinden und somit keine „Menschenrechte“ haben.
Die EU will bei ihrem Kurs Religionsgemeinschaften achten, aber bekämpfen,
was der herrschenden „Gutmenschenideologie“ zuwiderläuft. Dabei fällt auf,
dass zwischen „achten“ und „bekämpfen“ ein erhebliches Gefälle besteht.
Was dabei nicht erkannt wird ist, dass sich hier sehr leicht eine Meinungs-
diktatur installieren lässt, die dazu führt, dass sich aufgrund eines vorgeschrie-
benen „Gutmenschentums“ keiner mehr traut, etwas zu sagen, was der herr-
schenden Meinung zuwiderläuft.
In verschiedenen Beiträgen habe ich bereits dargelegt, dass sich Europa, mehr
und mehr auf einen alles relativierenden Pluralismus, der keinen Unterschied
zwischen Richtig und Falsch, zwischen Gut und Böse mehr kennt, festlegt und
dabei verderbliche Ideologien entwickelt, wie z.B. den letztlich gott- und natur-
widrigen, das Zusammenleben zerstörenden Genderismus.
Scheinbar waren die Iren hier aufmerksamer und haben deshalb dem Lisabonner
Vertrag, der einem europäischen Ermächtigungsgesetz entspricht und einige
Ungereimtheiten enthält, nicht zugestimmt. Dafür werden sie jetzt auch erheblich
unter Druck gesetzt.
Gegen den Lissabonner Vertrag laufen verschieden Klagen vor dem Bundesverfas-
sungsgericht (BVG), das damit eine letzte Möglichkeit hat, seine eigene Entmach-
tung zugunsten des Europäischen Gerichtshofes zu verhindern. Bis hier nicht
entschieden ist, wird der Bundespräsident den Lissabonner Vertrag nicht unter-
schreiben.
Roman Herzog, ehemaliger Präsident des BVG, ist mittlerweile einer der schärfsten
Kritiker. Er erkennt hier die Gefahr einer Diktatur.
Die verderbliche Entwicklung begann allerdings schon vor 40 Jahren mit den
68er Chaoten und ihren absonderlichen weltfremden Ideen, die im Laufe der
Zeit zu einem Verfall der für das Zusammenleben unverzichtbarer Werte und
damit zu einem Wertevakuum führten. Die abstrusen 68er Ideen sind dabei die
Ideale der EU von heute. Der angekündigte Marsch der 68er durch die Institutionen
war damit erfolgreich. Ein angepasstes, sich der Welt gefällig präsentierendes
Christentum ist hier seiner Salz- und Lichtfunktion nicht nachgekommen und so
könnte sich hier das Jesuswort: „Wenn das Salz kraftlos wird, dann wird es unter
die Leute geworfen und zertreten“, wörtlich bewahrheiten.
Tatsächlich hat Europa in moralischer und ethischer Hinsicht nichts mehr zu
bieten. Das ist nicht nur eine Feststellung christlicher Kreise. Dieser Tage fiel
mir eine Ausgabe der Illustrierten STERN in die Hand, in dem eben dieses
thematisiert wurde. Wer dies, ebenso völlig zutreffend, wahrnimmt ist der Islam,
dem Europa deshalb offen steht. Europa wird von daher als „Niemandsland“, als
Ort der „Conquista“, als ein Ort, den man erobern kann, betrachtet. Und diese
Eroberung ist bereits im vollen Gange.
Gericht Gottes kann darin bestehen, dass Menschen und Völker, aufgrund ihres
Unglaubens, so mit Blindheit geschlagen werden, dass sie nicht mehr erkennen,
dass sie in den Abgrund laufen. Bei uns sieht das so aus, dass der Versuch, eine
Islamisierung aufzuhalten, als „Rassismus“ und „Diskriminierung“ ausgelegt werden
könnte. Im weltlichen Bereich sagt man hierzu, „die dümmsten Kälber wählen ihre
Metzger selbst“.
Als Christen können wir nur eines tun: Unbeirrt unseren Glauben zu bekennen,
danach zu tun und Gott zu bitten, uns nicht ins Gericht dahinzugeben oder an die
Wand fahren zu lassen, sondern uns einen Neuanfang zu schenken. Lasst uns
bei unserem Beitrag, den wir hier zu leisten haben, klug wie die Schlangen und
ohne Falsch wie die Tauben sein.
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