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Gesellschaftskritik und Gedanken zu aktuellen Dingen

Inhalt

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Europäischer Haftbefehl


über den Europäischen Haftbefehl, habe ich mal folgende Beschreibung gelesen:

„Stellen Sie sich vor, Sie sitzen am Abend ahnungslos vor dem Fernseher, als es an der Türe klingelt. Sie öffnen ebenso ahnungslos und sehen sich Polizeibeamten gegenüber, die Ihnen einen Haftbefehl unter die Nase halten. Sie glauben zunächst an einen Irrtum, oder denken an die Sendung „Verstehen Sie Spaß“, werden dann aber belehrt, dass dies absolut kein Irrtum und auch kein Spaß ist, sondern der Haftbefehl von einer Behörde in Spanien, Frankreich oder sonst einem europäischen Land ausgefertigt wurde, weil Sie etwas gesagt oder getan haben, was in diesem Land, unter Strafandrohung steht. Deshalb seien Sie festzunehmen und an die Gerichts- barkeit des betreffenden Landes zwecks Aburteilung zu überführen. Es erfolge deshalb jetzt die Überführung in den „Untersuchungsknast“ des Landes, „das ein Hühnchen mit Ihnen zu rupfen hat“. Außerdem sei zu prüfen inwieweit Ihr Vermögen einzuziehen bzw. Ihrem Zugriff durch „Einfrieren“ zu entziehen ist. Sie können das immer noch nicht glauben und wenden ein, dass die Tat oder Aussage, derer Sie beschuldigt werden, im Inland geschah und hier nicht strafbar ist, weshalb es sich bei dem Haftbefehl doch um einen Irrtum handeln müsse. Daraufhin werden Sie belehrt, dass dem nicht so ist, sondern dass der Umstand, dass die im Inland begangene Tat im Inland straffrei ist, in diesem Fall keinen Rechtfertigungsgrund darstellt. Aber wie jetzt, ohne Geld und dazu noch aus dem Ausland, an einen Rechtsanwalt kommen?“

Ich habe mal nachgeforscht, wie es um diesen Europäischen Haftbefehl bestellt ist. Danach wurde das entsprechende Gesetz vom Bundesverfassungs- gericht (BVG) bereits im Jahre 2005, in dem es in Kraft treten sollte, verworfen, weil es verfassungswidrige Regelungen enthielt. Seit dem Jahre 2006 ist eine verfassungskonforme Version in Kraft, die der Bekämpfung der Schwerstkrimi- nalität dienen und langwierige Auslieferungsverfahren vermeiden soll. Dieser Haftbefehl kann von dem ersuchenden Staat nur dann ausgefertigt werden, wenn dieser von der strafbaren Tat irgendwie betroffen ist. Es gibt zudem auch verschiedene Regelungen zum Schutze der Beschuldigten. Alles in allem kann man gegen diesen Europäischen Haftbefehl an sich keine ernsthaften Einwände erheben, wenn da nicht auch Straftatbestände wie „Rassismus“ und „Fremden- feindlichkeit“ genannt würden.

Es ist durchaus einsehbar ist, dass Verbrechen wie Mord, Erpressung, Geld- wäsche, Computerkriminalität, Menschenhandel, Terrorismus usw. in einem Europa ohne Grenzen, europaweit grenzenlos verfolgt werden müssen. Was aber ist unter „Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ zu verstehen?

Hier ist soviel erkennbar, dass „Rassismus“, „Fremdenfeindlichkeit“, „Diskrimi- nierung“ und ähnliches, stark weltanschaulich gefärbt sind und sich fast beliebig füllen lassen. An sich müssten solche Dinge mit entsprechend gravierenden Vergehen und Verbrechen verbunden sein, die als solche schon für einen euro- Päischen Haftbefehl ausreichen müssten.

Was bedenklich stimmt ist hier, dass man schon als „Rassist“ gelten kann, wenn man eine bestimmte Religion oder Weltanschauung ablehnt. „Rassist“ und „Diskriminierer“ ist man danach bereits, wenn sich solche Ablehnungen auf andere Menschen beziehen, und die entsprechenden Bezüge lassen sich jederzeit konstruieren. Da langt dann unter Umständen schon die Behauptung eines über eine Meinungsäußerung verärgerten Mitbürgers oder einer Gruppe, die sich auf den Schlips getreten fühlt, aus, dass dem so gewesen sei. Das Gegenteil muss dann der Beschuldigte beweisen.

Hier ist also nach wie vor Wachsamkeit geboten.

Die meisten Bürger wissen nicht, was sich hinter der „Europäischen Union“ und hier insbesondere dem Lissabonner Vertrag alles verbirgt.

Eigentlich sollte die Europäische Union ein Bund souveräner Staaten sein. Was jetzt angestrebt wird, ist ein Superstaat, der mehr und mehr die Befugnisse der einzelnen Mitgliedsstaaten an sich zieht. Ziel ist, dass die Spitzen der Europäischen Union festlegen was geschieht, wobei die hier beschlossenen Vorschriften und Ge- setze den Gesetzen der einzelnen Mitgliedsstaaten übergeordnet sind. Die Gesetze eines Mitgliedsstaates gelten nur dann, wenn die EU in dem betreffenden Bereich nichts geregelt hat. Den Parlamenten der Mitgliedsstaaten werden die Beschlüsse der EU lediglich noch zur Kenntnis gegeben. Nicht mehr die Volksvertretung bestimmt, sondern europäische Gremien bestimmen über die Köpfe der Bürger hinweg.

Wer aufmerksam verfolgt, was in den Medien berichtet wird, stellt fest, dass eine EU-Bürokratie schon jetzt, durch zum Teil unsinnig überzogene Vorschriften, mit zum Teil unsinnig erscheinenden und äußerst aufwändigen Regelungen, das wirt- schaftliche Leben lähmt. Zu denken ist hier an übertriebene Kennzeichnungs- pflichten und damit verbundene Dokumentationen. Und wie es scheint hat der zum „Bürokratiebremser“ und „Vorschriftenausmister“ berufene ehemalige bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber, hier bislang nicht viel ausrichten können.

Das alles könnte man noch mit einem gewissen Schmunzeln und der bekannten Redewendung „das ist halt so, da kann man nichts machen“, abtun, wenn sich der Europarat nicht auch als christenfeindlich präsentieren würde. So wird hier ein Feindbild „Fundamentalismus“ entwickelt, in der bibeltreue Christen und Bomben werfende Islamisten in einen Topf geworfen werden und die biblische Schöpfungslehre verurteilt wird. Gegner der Evolutionstheorie, die tatsächlich in sich widersprüchlich und ideologisch überlagert ist, werden dabei in die Nähe von Rechtsextremisten gerückt. Der Europarat setzt sich zudem für das „Menschenrecht auf Abtreibung“ ein, was an sich ein Widerspruch in sich ist, da es nicht sein kann, dass sich ungeborene Menschen in einem rechts- freien Raum befinden und somit keine „Menschenrechte“ haben.

Die EU will bei ihrem Kurs Religionsgemeinschaften achten, aber bekämpfen, was der herrschenden „Gutmenschenideologie“ zuwiderläuft. Dabei fällt auf, dass zwischen „achten“ und „bekämpfen“ ein erhebliches Gefälle besteht.

Was dabei nicht erkannt wird ist, dass sich hier sehr leicht eine Meinungs- diktatur installieren lässt, die dazu führt, dass sich aufgrund eines vorgeschrie- benen „Gutmenschentums“ keiner mehr traut, etwas zu sagen, was der herr- schenden Meinung zuwiderläuft.

In verschiedenen Beiträgen habe ich bereits dargelegt, dass sich Europa, mehr und mehr auf einen alles relativierenden Pluralismus, der keinen Unterschied zwischen Richtig und Falsch, zwischen Gut und Böse mehr kennt, festlegt und dabei verderbliche Ideologien entwickelt, wie z.B. den letztlich gott- und natur- widrigen, das Zusammenleben zerstörenden Genderismus.

Scheinbar waren die Iren hier aufmerksamer und haben deshalb dem Lisabonner Vertrag, der einem europäischen Ermächtigungsgesetz entspricht und einige Ungereimtheiten enthält, nicht zugestimmt. Dafür werden sie jetzt auch erheblich unter Druck gesetzt.

Gegen den Lissabonner Vertrag laufen verschieden Klagen vor dem Bundesverfas- sungsgericht (BVG), das damit eine letzte Möglichkeit hat, seine eigene Entmach- tung zugunsten des Europäischen Gerichtshofes zu verhindern. Bis hier nicht entschieden ist, wird der Bundespräsident den Lissabonner Vertrag nicht unter- schreiben.

Roman Herzog, ehemaliger Präsident des BVG, ist mittlerweile einer der schärfsten Kritiker. Er erkennt hier die Gefahr einer Diktatur.

Die verderbliche Entwicklung begann allerdings schon vor 40 Jahren mit den 68er Chaoten und ihren absonderlichen weltfremden Ideen, die im Laufe der Zeit zu einem Verfall der für das Zusammenleben unverzichtbarer Werte und damit zu einem Wertevakuum führten. Die abstrusen 68er Ideen sind dabei die Ideale der EU von heute. Der angekündigte Marsch der 68er durch die Institutionen war damit erfolgreich. Ein angepasstes, sich der Welt gefällig präsentierendes Christentum ist hier seiner Salz- und Lichtfunktion nicht nachgekommen und so könnte sich hier das Jesuswort: „Wenn das Salz kraftlos wird, dann wird es unter die Leute geworfen und zertreten“, wörtlich bewahrheiten.

Tatsächlich hat Europa in moralischer und ethischer Hinsicht nichts mehr zu bieten. Das ist nicht nur eine Feststellung christlicher Kreise. Dieser Tage fiel mir eine Ausgabe der Illustrierten STERN in die Hand, in dem eben dieses thematisiert wurde. Wer dies, ebenso völlig zutreffend, wahrnimmt ist der Islam, dem Europa deshalb offen steht. Europa wird von daher als „Niemandsland“, als Ort der „Conquista“, als ein Ort, den man erobern kann, betrachtet. Und diese Eroberung ist bereits im vollen Gange.

Gericht Gottes kann darin bestehen, dass Menschen und Völker, aufgrund ihres Unglaubens, so mit Blindheit geschlagen werden, dass sie nicht mehr erkennen, dass sie in den Abgrund laufen. Bei uns sieht das so aus, dass der Versuch, eine Islamisierung aufzuhalten, als „Rassismus“ und „Diskriminierung“ ausgelegt werden könnte. Im weltlichen Bereich sagt man hierzu, „die dümmsten Kälber wählen ihre Metzger selbst“.

Als Christen können wir nur eines tun: Unbeirrt unseren Glauben zu bekennen, danach zu tun und Gott zu bitten, uns nicht ins Gericht dahinzugeben oder an die Wand fahren zu lassen, sondern uns einen Neuanfang zu schenken. Lasst uns bei unserem Beitrag, den wir hier zu leisten haben, klug wie die Schlangen und ohne Falsch wie die Tauben sein.


(Autor: Jörgen Bauer)



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